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   VG Halle, 31.01.2020 - 3 A 542/17   

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https://dejure.org/2020,37894
VG Halle, 31.01.2020 - 3 A 542/17 (https://dejure.org/2020,37894)
VG Halle, Entscheidung vom 31.01.2020 - 3 A 542/17 (https://dejure.org/2020,37894)
VG Halle, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 3 A 542/17 (https://dejure.org/2020,37894)
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  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VG Halle, 31.01.2020 - 3 A 542/17
    Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung vom 18. Juni 1967 (Az.: 2 BvF 3-8/62, BVerfGE 22, 180) eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der freien und öffentlichen Jugendhilfe vorausgesetzt.
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Halle, 31.01.2020 - 3 A 542/17
    Wenn die Beklagte die gesetzliche Übertragung der Verpflichtung zur Erfüllung des Anspruchs auf Kinderbetreuung auf die Landkreise und die Entziehung dieser Aufgabe von den Gemeinden zum Anlass nehme, die Verträge mit ihr, der Klägerin zu kündigen, um die Kindertageseinrichtungen sodann in eigener Trägerschaft weiterbetreiben zu können, verwirkliche sich hierin gerade die vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 21. November 2017 - 2 BvR 2177/16 - juris) als auch vom Gesetzgeber angeführte Konkurrenzsituation.
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2011 - 4 ME 97/11

    Analoge Anwendbarkeit des § 35 SGB X auf die Ausübung eines vertraglich

    Auszug aus VG Halle, 31.01.2020 - 3 A 542/17
    Für die Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 59 SGB X und gemäß § 60 VwVfG ist anerkannt, dass das Fehlen einer Begründung diese nicht unwirksam macht, sondern die Begründung gegebenenfalls nachgeholt werden kann (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 07. September 2011 - 4 ME 97/11 - juris, Rdnr. 17; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 60 Rdnr. 36).
  • OVG Berlin, 03.07.1979 - VI S 31.79
    Auszug aus VG Halle, 31.01.2020 - 3 A 542/17
    Ob bei der Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages in der hier gegebenen Fallkonstellation im Gleichlauf zum Umgang mit einem entsprechenden Verwaltungsakt eine Anhörungspflicht gemäß § 24 SGB X besteht (vgl. grundsätzlich zur Anhörungspflicht bei der Kündigung öffentlich-rechtlicher Verträge: OVG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 1979 - VI S 31.79 - juris, Rdnr. 8), kann hier dahinstehen.
  • OVG Sachsen, 18.12.2023 - 3 B 231/23

    Zwei-Stufen-Theorie; Kündigung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Unwirksamkeit;

    Ob solche Bindungen bestehen, ist, soweit ersichtlich, in der Rechtsprechung umstritten (offen gelassen von OVG LSA, Beschl. v. 16. Juni 2020 - 4 L 44/20 - , juris Rn. 17 m. w. N.; bejaht von VG Hannover, Urt. v. 6. Juli 2004 - 7 A 673/04 -, juris Rn. 23 ff.; wohl verneint von VG Halle, Urt. v. 31. Januar 2020 - 3 A 542/17 -, juris Rn. 48; so wohl auch Brosius-Gersdorf, in: Schoch/Schneider a. a. O. § 62 Rn. 37).
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